Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 1 O 47/07 (https://dejure.org/2007,33949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unterschriftserfordernis bei Prozesskostenhilfegesuch
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 23.02.2007 - 5 A 312/06
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85
Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Selbst wenn man der Auffassung folgen wollte, die nicht unbedingt eine persönliche Unterzeichnung für erforderlich hält, müsste zumindest feststehen, dass die Erklärung von der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei stammt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.07.1986 - IVb ZB 47/85 -, NJW 1986, 62; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.09.2003 - 16 WF 43/03 -, juris; Beschl. v. 07.12.1995 - 2 WF 145/95 -, FamRZ 1996, 805 - zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 25.09.2003 - 16 WF 43/03
Prozesskostenhilfe: Unschädliches Fehlen der Unterschrift unter dem …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Selbst wenn man der Auffassung folgen wollte, die nicht unbedingt eine persönliche Unterzeichnung für erforderlich hält, müsste zumindest feststehen, dass die Erklärung von der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei stammt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.07.1986 - IVb ZB 47/85 -, NJW 1986, 62; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.09.2003 - 16 WF 43/03 -, juris; Beschl. v. 07.12.1995 - 2 WF 145/95 -, FamRZ 1996, 805 - zitiert nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 E 760/06
Voraussetzungen für einen beachtlichen Prozesskostenhilfeantrag; Notwendigkeit …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Unter dem Führungsstrich, über dem zu unterschreiben ist, erfolgt der Hinweis: "Unterschrift der Partei oder der Person, die sie gesetzlich vertritt." Dadurch wird deutlich, dass es sich hierbei um eine persönliche Erklärung handelt und lediglich in den Fällen, in denen zum Beispiel bei Minderjährigen eine gesetzliche Vertretung angeordnet ist, auch der Vertreter berechtigt ist, zu unterschreiben (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 13.12.2005 - 1 L 320/05 - vgl. auch BFH, Beschl. v. 24.04.2001 - X B 56/00 -, juris; Beschl. v. 25.05.1999 - VII S 13/99 - juris; OVG Münster, Beschl. v. 05.10.2006 - 18 E 760/06 -, NVwZ-RR 2007, 286 - zitiert nach juris).
- BFH, 24.04.2001 - X B 56/00
Prozesskostenhilfe - Fehlende Erfolgsaussicht - Persönliche und wirtschaftliche …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Unter dem Führungsstrich, über dem zu unterschreiben ist, erfolgt der Hinweis: "Unterschrift der Partei oder der Person, die sie gesetzlich vertritt." Dadurch wird deutlich, dass es sich hierbei um eine persönliche Erklärung handelt und lediglich in den Fällen, in denen zum Beispiel bei Minderjährigen eine gesetzliche Vertretung angeordnet ist, auch der Vertreter berechtigt ist, zu unterschreiben (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 13.12.2005 - 1 L 320/05 - vgl. auch BFH, Beschl. v. 24.04.2001 - X B 56/00 -, juris; Beschl. v. 25.05.1999 - VII S 13/99 - juris; OVG Münster, Beschl. v. 05.10.2006 - 18 E 760/06 -, NVwZ-RR 2007, 286 - zitiert nach juris). - BFH, 25.05.1999 - VII S 13/99
PKH; Erklärung gem. § 117 ZPO
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Unter dem Führungsstrich, über dem zu unterschreiben ist, erfolgt der Hinweis: "Unterschrift der Partei oder der Person, die sie gesetzlich vertritt." Dadurch wird deutlich, dass es sich hierbei um eine persönliche Erklärung handelt und lediglich in den Fällen, in denen zum Beispiel bei Minderjährigen eine gesetzliche Vertretung angeordnet ist, auch der Vertreter berechtigt ist, zu unterschreiben (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 13.12.2005 - 1 L 320/05 - vgl. auch BFH, Beschl. v. 24.04.2001 - X B 56/00 -, juris; Beschl. v. 25.05.1999 - VII S 13/99 - juris; OVG Münster, Beschl. v. 05.10.2006 - 18 E 760/06 -, NVwZ-RR 2007, 286 - zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 2 WF 145/95
Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Selbst wenn man der Auffassung folgen wollte, die nicht unbedingt eine persönliche Unterzeichnung für erforderlich hält, müsste zumindest feststehen, dass die Erklärung von der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei stammt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.07.1986 - IVb ZB 47/85 -, NJW 1986, 62; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.09.2003 - 16 WF 43/03 -, juris; Beschl. v. 07.12.1995 - 2 WF 145/95 -, FamRZ 1996, 805 - zitiert nach juris). - BFH, 17.04.1997 - IX S 5/96
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Dass hier hinsichtlich der begehrten Prozesskostenhilfe Erläuterungsbedarf besteht, ist offenkundig und bedarf keines gerichtlichen Hinweises (vgl. BFH, Beschl. v. 17.04.1997 - IX S 5/96 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2004 - 1 O 264/04
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Eine Pflicht des Gerichts, den Kläger auf diese offensichtliche Unvollständigkeit der Erklärung hinzuweisen, besteht nicht (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 O 264/04 -, juris m.w.N).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 1 O 63/07
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Erklärung; …
Formell ordnungsgemäß gestellt ist ein Prozesskostenhilfe-Antrag nur, wenn der Antragsteller die nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderliche Erklärung auf dem hierfür gemäß § 117 Abs. 3 und Abs. 4 ZPO zwingend vorgeschriebenen Vordruck abgegeben, sämtliche darin gestellten Fragen eingehend, unter Beifügung der dazu gehörigen Belege beantwortet und die Erklärung mit Datum sowie mit seiner (Original-)Unterschrift versehen hat (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 O 264/04 -, juris; Beschl. v. 15.05.2007 - 1 O 47/07 - BFH, Beschl. v. 24.04.2001 - X B 56/00 -, juris).